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   AG Bretten, 08.09.2011 - 1 C 111/10   

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https://dejure.org/2011,75807
AG Bretten, 08.09.2011 - 1 C 111/10 (https://dejure.org/2011,75807)
AG Bretten, Entscheidung vom 08.09.2011 - 1 C 111/10 (https://dejure.org/2011,75807)
AG Bretten, Entscheidung vom 08. September 2011 - 1 C 111/10 (https://dejure.org/2011,75807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Fristlose Mietvertragskündigung wegen eines bereits über ein Jahr andauernden Schimmelbefalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schimmel besteht seit 3 Jahren: Ordentliche Kündigung zumutbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Mieters wegen eines bereits über ein Jahr andauernden Schimmelbefalls ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Berlin-Köpenick, 08.02.2001 - 17 C 475/00

    Mietminderung bei Schimmelflecken an den Außenwänden

    Auszug aus AG Bretten, 08.09.2011 - 1 C 111/10
    Eine Minderung in Höhe von 20% der Bruttokaltmiete ist gerechtfertigt, wenn aufgrund der Feuchtigkeitsschäden die Wände mit Schimmelpilz befallen sind und die Möbel deshalb nur eingeschränkt aufgestellt werden können (AG Berlin-Köpenick v. 08.02.2001 - 17 C 475/00).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus AG Bretten, 08.09.2011 - 1 C 111/10
    Die Kosten der Schadensfeststellung sind Teil des zu ersetzenden Schadens (BGH NJW-RR 1989, 953).
  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus AG Bretten, 08.09.2011 - 1 C 111/10
    Bemessungsgrundlage der Minderung ist die Bruttomiete (BGH WuM 2007, Seite 700).
  • LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00

    Verantwortlichkeit bei Schimmelpilzbefall

    Auszug aus AG Bretten, 08.09.2011 - 1 C 111/10
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Landgerichts Gießen (1 S 63/00), wonach für den Fall des Erfordernisses eines im Hinblick auf die Verhinderung von Schimmelpilzentstehung geänderten Lüftungsverhaltens ein eintretender Mangel aus dem Gefahrenbereich des Vermieters stammt, wenn dieser den Mieter nicht präzise über etwa notwendige zusätzliche Lüftungsmaßnahmen aufgeklärt hat, hält das Gericht im vorliegenden Fall eine derartige Aufklärung des Mieters durch den Vermieter ebenfalls für erforderlich.
  • LG Hamburg, 17.09.2009 - 307 S 39/09

    Wohnraummiete: Beweislast des Vermieters für das Nichtvorliegen von Baumängeln

    Auszug aus AG Bretten, 08.09.2011 - 1 C 111/10
    Darüber hinaus hat der Vermieter nachzuweisen, dass das Gebäude nach dem - in der Regel vertraglich vorausgesetzten - Stand der Technik zur Bauzeit frei von wärmetechnischen Baumängeln ist und hieran gemessen keine aus dem Rahmen fallende Beheizungs- oder Belüftungsmaßnahmen erforderlich gewesen sind, um den Schaden zu vermeiden (LG Hamburg, Aktenzeichen 307 S 39/09).
  • LG Karlsruhe, 16.10.2012 - 9 S 504/11

    Mietrecht: Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Schimmelpilzbefall der

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bretten vom 08.09.2011 - 1 C 111/10 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass das Urteil im Kostenpunkt aufgehoben und unter Ziffer 1 wie folgt abgeändert wird:.
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